Mitgliederversammlung des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt

Johanniskirche Magdeburg (Johannisbergstraße 1, 39104 Magdeburg)

Hier finden Sie die offizielle Einladung zur Mitgliederversammlung des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt.

Einladung zur Mitgliederversammlung

Einladung zur

Mitgliederversammlung

des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. am

Samstag, 25. März 2023, 11.00 Uhr in der

Johanniskirche, Johannisbergstraße 1 in 39104 Magdeburg.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes
3. Bericht der Rechnungsprüfer
4. Aussprache zu den Berichten
5. Feststellung der Stimmberechtigten
6. Genehmigung des Jahresabschlusses
7. Satzungsänderungen

  • § 6 lit. c;
  • § 12 lit. f;
  • § 14 Abs. 1 Satz 1 | Abs. 1 Ziff. 4 | Abs. 1 Ziff. 6;
  • § 15 Abs. 1 Satz 2, 3 und 4 | Abs. 2 Satz 1;
  • § 17 Abs. 2 Satz 2;
  • § 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 | Abs. 2 Satz 1 und 2 | Abs. 3 Satz 1 | Abs. 4 Satz 1, 2 und 3;
    Die Inhalte der geplanten Satzungsänderungen werden auf der Mitgliederversammlung erläutert

8. Entlastung des Vorstandes
9. Bestellung eines Wahlausschusses
10. Wahlen

  • Vorstandsmitglied für Verkehr,
  • Vorstandsmitglied für Finanzen,
  • erforderliche Ersatzwahlen,
  • eine/n Rechnungsprüfer/in,
  • Drei Ehrenräte/innen
  • Drei stellvertretende Ehrenräte/innen
  • Delegierte und Ersatzdelegierte für die ADAC Hauptversammlung

11. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr
12. Beschlussfassung über die nach § 11 Abs. 1 und 2 der Satzung eingehenden Anträge, sowie über Dringlichkeitsanträge nach § 11 Abs. 3 der Satzung.

Die Teilnahmeberechtigung, das Rede-, Stimm- und Wahlrecht sowie die Stellung von Anträgen sind in den §§ 8, 9 und 11 der Satzung geregelt.

Mitglieder, die einem anerkannten ADAC Ortsclub angehören, werden nur durch Delegierte vertreten. Die keinem ADAC Ortsclub angehörenden Mitglieder können ihre Mitgliedschaftsrechte auf der Mitgliederversammlung nur persönlich ausüben. Stimmenübertragung und Stimmenhäufung sind für diese Mitglieder nicht zulässig. Für sie ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Mitgliederversamm-lung die Anmeldung in Textform mit Namen, Anschrift, ADAC Mitgliedsnummer sowie Unterschrift mit Orts- und Datumsangabe, die spätestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung am Sitz des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V., Lübecker Str. 17, 30880 Laatzen, eingegangen sein muss.

Darüber hinaus ist eine Anmeldung auch über die Internetseite des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. möglich: adac.de/mitgliederversammlung.

Die gültige ADAC Mitgliedskarte und auf Verlangen eine weitere Legitimation zur Person sind bei der Mitgliederversammlung vorzuzeigen.

Michael Kosemund

Vorsitzender des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.

Alle weiteren Informationen z. B. zur Anreise, erhalten Sie nach Anmeldeschluss.

Laatzen, den 3. Februar 2023

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