Ehrenrat

Jeder ADAC Regionalclub benötigt einen Ehrenrat, welcher auf der Mitgliederversammlung turnusmäßig durch die Delegierten gewählt wird.

Ehrenräte und ihre Funktion sind in der Satzung wie folgt geregelt:

§ 12 Ehrenrat: Der Ehrenrat ist zuständig für die ihm vom Vorstand übertragenen Aufgaben. Er kann vom Vorstand insbesondere mit der Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern des Clubs oder mit der Nachprüfung von Beschuldigungen gegen Clubmitglieder betraut werden.

Unter "Weitere Informationen" lernen Sie unsere Ehrenräte für den ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt besser kennen.