4. Februar 2021
Die kommenden Tage werden eisig. Das Autofahren ist bei solchen Bedingungen deutlich schwerer. Wie Sie trotzdem gut an Ihr Ziel kommen, erfahren Sie hier.
Winterreifen
Winter- oder Ganzjahresreifen aufziehen, spätestens, wenn man bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs ist. Die Winterbereifung ist nicht nur sicherer, weil sie auf glatten Straßen deutlich kürzere Bremswege garantiert, sondern bei winterlichen Straßenverhältnissen auch vorgeschrieben. Wer dann ohne fährt, riskiert ein Bußgeld.
Frostschutz für Kühler und Scheiben prüfen
Mindestens -25° Celsius sollte beim Frostschutz der Kühleranlage sichergestellt sein. Dem Scheibenwischwasser sollte geeigneter Winterreiniger hinzugefügt werden – dieser reinigt nicht nur die Scheiben, sondern sorgt auch dafür, dass Wasser, Pumpe und Spritzdüsen nicht einfrieren.
Fenster reinigen
Gute Sicht ist gerade bei frostigem Schmuddelwetter wichtig. Daher sollten die Scheiben regelmäßig innen und außen von Schmutz befreit werden. Gereinigte Scheiben beschlagen außerdem nicht so stark.
Türdichtungen und Türschlösser pflegen
Damit Sie an kalten Wintertagen nicht vor zugefrorenen Türen stehen, können Tür- und Heckklappengummis mit speziellen Pflege-Mitteln behandelt werden z. B. "Gummipfleger", alternativ auch Silikonöle. Und wer ein Universalspray oder ein anderes nicht harzendes Öl in die Türschlösser sprüht, hat gute Chancen, dass diese nicht zufrieren. Ansonsten heißt es, sich mit Türschlossenteiser auszustatten. Der gehört in die Tasche und nicht ins Handschuhfach!
Beleuchtung einstellen
Auf die Beleuchtung muss in der dunklen Jahreszeit unbedingt Verlass sein. Daher sollten alle Leuchtmittel überprüft und notfalls in einer Werkstatt korrekt eingestellt werden.
Autobatterie checken
Sie führt im Winter die ADAC Pannenstatistik unangefochten an: Wenn die Batterie bereits bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt den Anlasser nur noch müde durchdreht, dann sollte sie unbedingt geprüft und, falls nötig, rechtzeitig ersetzt werden.
Tipps fürs Fahren bei Schnee- und Eisglätte:
Und noch ein paar Besonderheiten rund um das Fahren bei Schnee:
Ist das Fahrzeug vereist, müssen Scheiben und Außenspiegel freigekratzt werden. Auch wenn das zeitaufwändig sein kann, ist es nicht erlaubt, dabei den Motor laufen zu lassen. Wer sich nicht daran hält, muss ein Verwarnungsgeld von 10 Euro bezahlen. Hat es geschneit, muss das Fahrzeug immer komplett vom Schnee befreit werden, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden. Ein schneebedecktes Kennzeichen kann fünf Euro, eine nicht vollständig freigekratzte Frontscheibe zehn Euro und ein verschneites Fahrzeugdach bis zu 80 Euro kosten.
Sind Verkehrsschilder verschneit und nicht mehr erkennbar, ist das kein Freibrief für verkehrswidriges Verhalten. Ist die Bedeutung der Schilder anhand der Form eindeutig erkennbar, bleiben diese weiter gültig. Das trifft beispielswiese auf das charakteristische achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ zu. Anders sieht es bei Schildern aus, die allein durch ihre Form mehrere Bedeutungen haben können (dreieckige Gefahren- sowie die runden Verbots- oder Beschränkungszeichen, wie zum Beispiel erlaubte Höchstgeschwindigkeiten). Sind diese zugeschneit oder stark verdreckt, kann vom Verkehrsteilnehmer nicht erwartet werden, sie zu befolgen. Für Ortskundige, die etwa wissen, welche Geschwindigkeiten gelten, gilt dies allerdings nicht.
Wenn Parkausweise oder Parkscheiben durch den Schnee nicht mehr sichtbar sind, riskiert man kein Bußgeld. Nach der StVO müssen diese so im Fahrzeug angebracht werden, dass sie unter Normalbedingungen von außen gut sichtbar sind. Am besten platziert man sie hinter der Frontscheibe.