Das Schiedsstellenverfahren

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Es gibt Streitigkeiten mit der Werkstatt, weil z. B. nach Ihrer Auffassung die Reparaturarbeiten nicht fachgerecht durchgeführt wurden oder die Rechnung angeblich überhöht erscheint? Hier hilft Ihnen die Schiedsstelle. Sie bemüht sich, eine außergerichtliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten herbeizuführen.

Versuchen Sie zunächst, sich mit der Werkstatt gütlich zu einigen. Wenn der Einigungsversuch fehlgeschlagen ist, sollte die Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk angerufen werden.

Die wichtigsten Informationen

Die Adresse der zuständigen Schiedsstelle erfahren Sie bei den ADAC-Geschäftsstellen, der örtlichen Handwerkskammer oder Innung oder im Internet unter www.kfz-schiedsstellen.de.

Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen, d. h. sobald absehbar ist, dass es zu keiner Einigung mit der Werkstatt kommt.

Die Schiedsstelle wird nur tätig, wenn die Werkstatt der Innung des Kraftfahrzeughandwerks angehört.

Die Schiedsstelle befasst sich auch mit Streitigkeiten aus Motorradreparaturen, nicht dagegen mit Streitigkeiten aus Reparaturen von Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird die Verjährung Ihrer Ansprüche für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.

Für Werkstattkund*innen ist die Anrufung der Schiedsstelle kostenlos, der Rechtsweg wird durch das Schiedsstellenverfahren nicht ausgeschlossen.

Ein eventueller Schiedsspruch ist für die Werkstatt bindend.