Zu wenig Ladesäulen in Hannover laut ADAC Untersuchung

Elektro-Ladesäulen ©AdobeStock_Wellnhofer_Designs

 

Der Wille zur Verkehrswende ist groß, aber echte Anreize, von einem Verbrenner zum E-Fahrzeug zu wechseln, gibt es in Hannover nicht. 641 öffentliche Ladesäulen finden E-Auto-Besitzer*innen in der Landeshauptstadt, viel zu wenig für die annähernd 7.000 Plug-in-Hybrid- oder reinen Elektrofahrzeuge. Vor allem in den Wohngebieten mit Mehrfamilienhäusern fehlt es an Ladepunkten und somit am Anreiz, sich ein Elektrofahrzeug zuzulegen, so der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt. Andererseits werde seitens der Stadt damit argumentiert, dass es für die Einrichtung neuer Ladesäulen mehr Fahrzeuge brauche. Höchste Zeit also, diesen Kreislauf zu durchbrechen und z. B. mit mehr Laternenladepunkten neue Möglichkeiten zu schaffen.

Keine Gebühren fürs Parken an Ladesäulen

Laut einer aktuellen ADAC Umfrage in den 16 Landeshauptstädten müssen E-Auto-Besitzer*innen nicht nur suchen, um eine freie Ladestation zu finden, sondern vielerorts unterschiedliche Regeln beachten, denn die örtlichen Vorschriften weisen erhebliche Unterschiede auf. Übereinstimmung gab es darin, dass in keiner Stadt Gebühren für das Parken an der Ladesäule verlangt wurden.

Untersucht wurden unter anderem die Park- und Ladezeitregelungen an Normal- und Schnellladestationen und welche Fahrzeuge überhaupt an den Ladestationen parken dürfen. Das Parken für Elektrofahrzeuge aller Art ließen nur fünf der 16 Städte zu, in den restlichen elf Städten, darunter Hannover, durfte man nur mit E-Kennzeichen (Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“) parken.

Kein Parken ohne Laden

Parken, ohne dabei das E-Fahrzeug gleichzeitig zu laden, war in Hannover und vier weiteren von 16 Städten verboten. In den restlichen Städten gab es dafür unterschiedliche zeitliche Einschränkungen. Das Parken während des Ladevorgangs war an Normalladestationen in 14 Städten zeitlich eingeschränkt, so in Hannover auf 2,5 Stunden zwischen 9 und 20 Uhr – bei weitem nicht ausreichend für einen Ladevorgang. In Düsseldorf und Stuttgart gab es keine zeitliche Beschränkung. Für Schnellladesäulen gelten in Hannover dieselben Regeln. Nicht so zum Beispiel in Hamburg, wo E-Autos an Schnellladern - egal ob mit oder ohne Laden - eine Stunde abgestellt werden durften, an Normalladestationen zwei Stunden.

Die zusätzliche Beschilderung zum blauen P-Schild ist dabei nicht immer zielführend. Beim Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“ dürfen nur Autos mit E-Kennzeichen parken, müssen aber nicht zwangsläufig auch Laden.
Mit Blick auf den zunehmenden Bedarf an Ladestationen sollten Regelungen unmissverständlich formuliert und die Ausschilderung klar verständlich sein, um von allen Verkehrsteilnehmern verstanden und akzeptiert werden. Der Ladezeitraum sollte dabei begrenzt und das Laden für alle E-Autos, auch für jene ohne E-Kennzeichen, erlaubt sein.

Befragt wurden in dieser Untersuchung die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der 16 Landeshauptstädte im Juni 2021. Eine Verifizierung der erhobenen Daten fand im November 2021 statt.

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